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Das Arbeitsamt finanziert Ihren Privaten Arbeitsvermittler. Bis zu 2.500 Euro stehen Ihnen bei Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Holen Sie sich Ihren Vermittlungsgutschein beim Arbeitsamt.

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Vermittlung beantragen

Ein neuer Weg zum Arbeitsplatz. Hinweise für Arbeitslose.

1.Wozu dient der Gutschein?


Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten, der Sie bei der Stellensuche unterstützt. Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgeben, die im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fällig wird. Erlaubt ist höchstens der in Ihrem Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes genannte Betrag. Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung von dem Arbeitsamt ausgezahlt, das den Gutschein ausgestellt hat.

2. Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und nach drei Monaten Arbeitslosigkeit weder vom Arbeitsamt noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder wenn Sie einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind.

3. Wo bekomme ich den Gutschein?

Den Gutschein können Sie beim Arbeitsamt persönlich abholen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.

4. Welchen Wert hat der Gutschein?

Die Vermittlungsgutscheine haben einen Wert von

1.500 Euro (nach einer Arbeitslosigkeit von drei bis sechs Monaten),
2.000 Euro (nach sechs bis neun Monaten),
2.500 Euro (nach mehr als neun Monaten),

Sie sind dann jeweils drei Monate gültig. Bei Beschäftigten in ABM oder SAM ist die Dauer der Arbeitslosigkeit vor Beginn der Maßnahme entscheidend. Wer vor der ABM oder SAM nicht arbeitslos war, erhält einen Gutschein in Höhe von 1.500 Euro.

5. Kann ich auch ohne Gutschein einen privaten Vermittler einschalten?

Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler aufsuchen. Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen. Diese Vergütung darf allerdings bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Das sind

1.500 Euro bei Arbeitslosigkeit in den ersten drei Monaten
2.500 Euro bei Arbeitslosigkeit von mehr als drei Monaten sowie bei Beschäftigten

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