 ICH-AG - CHANCE FÜR EXISTENZGRÜNDER
SO RECHNET SICH DIE ICH-AG
Die über drei Jahre verteilte Gesamtförderung beträgt im Falle der Ich-AG 14.400 Euro. Das bisherige Einkommen oder Arbeitslosengeld spielt dabei keine Rolle. Allerdings stets vorausgesetzt, der Jahresgewinn in den drei Jahren der Förderung übersteigt nicht 25.000 Euro.
Eine Änderung des Steuerrechts sieht vor, dass die Hälfte des Umsatzes pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden könnte. Wenn dieses Regelung eingeführt wird, könnten die Selbständigen auf der Basis der Ich-AG also theoretisch einen Jahresumsatz von 50.000 Euro machen, ohne die Förderung zu verlieren. Ein solches Kostenvolumen ist auf diesem niedrigen Niveau allerdings sehr theoretisch.
Um mit dem sechsmonatigen Überbrückungsgeld insgesamt vergleichbar viel zu kassieren, müsste das Arbeitslosengeld bei 1.400 Euro und höher pro Monat liegen. Erst dann wird die Gesamtförderung der Ich-AG von 14.400 Euro erreicht. (1.400 x 1,7) x 6 = 14.280 Euro.
Sozialbeiträge sind bei der Ich-AG Pflicht (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) = Westdeutschland rund 424 Euro pro Monat/ Ostdeutschland rund 386 Euro (siehe Tabelle). Wer sich mit Überbrückungsgeld selbständig macht und in die gesetzlichen Versicherungen einzahlt, kommt auf einen Betrag von 506 bis 739 Euro pro Monat. Allerdings sind die Geschäftsführer bei Gründung einer GmbH von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Vor allem die Krankenversicherung macht sich bei den unterschiedlichen Summen bemerkbar. Während ihre maximale Bemessungsgrundlage bei der Ich-AG als vergünstigte Kondition der Durchschnitt des Arbeitslosengelds eines Jahres ist (2003: 1.200 Euro) entfällt beim Überbrückungsgeld die Vergünstigung und es wird die allgemeine Bemessungsgrundlage fällig, die gegenwärtig bei maximal 3.450 Euro liegt. Der Kassenbeitrag liegt derzeit bei rund 14 Prozent; 14 Prozent von 1.200 Euro = 168 Euro; Maximum beim Überbrückungsgeld: 14 Prozent von 3.450 Euro = 483 Euro.
Der Rentenversicherungsbeitrag bemisst sich grundsätzlich am Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit. Das Einkommen ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Kosten, wie zum Beispiel Miete oder Materialaufwand. Der Rentenversicherungsbeitrag liegt derzeit bei 19,5 Prozent, so dass von dem höchstmöglichen Gewinn aus der Ich-AG von 25.000 Euro an die Rentenversicherung 4.875 Euro abgeführt werden müssten. Allerdings gibt es eine Sonderregelung, die für Selbstständige während der ersten drei Jahre der Selbstständigkeit einen ermäßigten Beitrag vorsieht. Dieser so genannte halbe Regelbeitrag beläuft sich auf 232,05 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und 194,51 Euro monatlich in den neuen Ländern. Das tatsächliche Einkommen braucht nicht nachgewiesen zu werden. Günstiger wird die Versicherung nur dann, wenn das Einkommen aus der Ich-AG im Westen unter 1.190 Euro und im Osten unter 997,50 Euro liegt.
Was bleibt also unter dem Strich? Bei einem Umsatz der Ich-AG von 25.000 Euro im Jahr ergibt sich ein Monatsbruttoverdienst von gut 2.083 Euro. Von diesem Betrag gehen - je nach Wohnort - 232 Euro oder 194 Euro an die Rentenversicherung und gut 160 Euro an die Krankenversicherung. Damit bleiben 1.691 Euro im Westen und 1.725 Euro im Osten. Allerdings muss das Bruttoeinkommen von 2.083 Euro natürlich auch versteuert werden, während auf der Habenseite der Zuschuss steht.
Bleibt es per saldo bei den genannten Monatseinkommen, ist die Ich-AG sicherlich ein attraktives Modell. Kritiker der Ich-AG geben aber zu bedenken, dass kaum ein Existenzgründer auf ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro kommen wird. Denn selbst wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt und kein einziger Arbeitstag wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt, müsste der Unternehmer für jede der jährlich 2.080 Arbeitsstunden gut zwölf Euro bekommen.
Tipp
Überbrückungsgeld und Gründerzuschuss dürfen zwar nicht zeitgleich bezogen werden, aber nacheinander ist durchaus möglich. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die Förderung nur ein Mal bezogen werden darf. Wer also nach der ersten gescheiterten Unternehmung eine neue Geschäftsidee präsentieren kann, bekommt unter Umständen nach dem Überbrückungsgeld noch den Gründerzuschuss oder auch zwei Mal Überbrückungsgeld. Eine gründliche Beratung wird dann aber zur Pflicht.
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