Den Traumjob direkt vor der eigenen Haustür zu finden, ist leider die Ausnahme. Häufig ist es unumgänglich, für eine qualifizierte Stelle auch einen Ortswechsel in Kauf zu nehmen.
Finanzielle Unterstützung gibt es in dieser Situation vom Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit), und zwar in Form der Umzugskostenbeihilfe: Bisher als Darlehen gewährt, gibt es sie seit Anfang des Jahres als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dafür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Der Umzug muss in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen, und die neue Stelle muss außerhalb des täglich zumutbaren Pendelbereichs (zweieinhalb Stunden für Hin- und Rückfahrt) liegen. Auch die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland kann auf diese Weise gefördert werden.
Der Zuschuss ist auf 4.500 Euro begrenzt und wird - falls man sich erst später zu einem Umzug entschließt - bis zu zwei Jahre nach Arbeitsantritt gewährt.
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